Direkt zum Inhalt
Kapino
ETF & Wertpapiere

ETF-Steuer-Rechner: Vorabpauschale & Steuer auf ETF-Gewinne

Sieh, wie viel Steuer ein ETF über die Jahre kostet – von der jährlichen Vorabpauschale bis zur Abgeltungsteuer beim Verkauf – und was nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag netto übrig bleibt.

Berücksichtigt Vorabpauschale Teilfreistellung Abgeltungsteuer Sparerpauschbetrag

Vereinfachte Beispielrechnung nach aktueller Rechtslage – keine Steuerberatung.

Eine einmalige Anlage oder dein heutiger Depotwert. Der Rechner projiziert daraus die Steuer über die Laufzeit.
Erwartete Gesamtrendite pro Jahr vor Steuern, z. B. ~7 % bei einem breiten Aktien-ETF im langjährigen Schnitt.
%
Jahre
ETF-Typ Bestimmt die Teilfreistellung – den steuerfreien Anteil der Erträge: Aktien-ETF 30 %, Misch-ETF 15 %, Anleihen-ETF 0 %.
Ertragsverwendung Thesaurierer legen Erträge automatisch wieder an – hier greift die Vorabpauschale. Ausschütter zahlen Erträge aus, die sofort versteuert werden.

Erweiterte Optionen

Thesaurierer vs. Ausschütter Vergleicht beide Fondstypen direkt und zeigt den Steuerstundungseffekt: Thesaurierer zahlen einen Großteil der Steuer erst beim Verkauf.
Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (zusammenveranlagt). Trag den noch freien Betrag ein.
Anteil der Rendite, der jährlich ausgeschüttet wird – z. B. rund 2 % bei vielen Welt-ETFs. Ausschüttungen werden sofort versteuert.
%
Kirchensteuer Wird auf die Abgeltungsteuer erhoben: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Sie ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert die Steuer leicht.
Kirchensteuersatz
Vom Bundesfinanzministerium jährlich festgelegt (2026: 3,2 %). Er bestimmt die Höhe der Vorabpauschale.
%

nach Jahren · Rendite · -ETF,

Steuer gesamt:
Brutto (vor Steuer):
Rendite nach Steuern:
Netto ausschüttend:
Steuer gesamt (thes.):
Steuer gesamt (aussch.):
Laufende Steuer (Vorabpauschale)
Steuer beim Verkauf
Thesaurierer – Steuer je Jahr
Ausschütter – Steuer je Jahr

Steuer je Jahr

Jahr Depotwert Vorabpauschale Steuer Steuer kumuliert

Vereinfachte Schätzung nach geltendem Recht (InvStG), keine Steuerberatung. Laufende Steuer mindert das Vermögen; Basiszins (2026: 3,2 %), Freibeträge und Steuersätze ändern sich und werden hier jährlich gepflegt. Annahme einer konstanten Rendite, vor Produktkosten.

Keine Anlageberatung. Diese Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung mit einer angenommenen, nicht garantierten Rendite und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die tatsächliche Wertentwicklung kann erheblich abweichen – Verluste sind möglich. Deine Anlageentscheidungen triffst du selbst.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine Art Mindeststeuer auf thesaurierende Fonds: Damit nicht ausgeschüttete Gewinne nicht jahrzehntelang unversteuert bleiben, besteuert der Staat jedes Jahr einen kleinen, pauschalen Betrag im Voraus. Berechnet wird sie aus dem Depotwert zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 % des Basiszinses (2026: 3,2 %) – höchstens jedoch der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres. In Verlustjahren oder bei negativem Basiszins (wie 2021 und 2022) fällt sie ganz weg. Beim späteren Verkauf werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen gegengerechnet, damit nichts doppelt besteuert wird.

Teilfreistellung: Warum Aktien-ETFs begünstigt sind

Ein Teil der Erträge bleibt je nach Fondsart steuerfrei – die Teilfreistellung. Bei Aktien-ETFs sind es 30 %, bei Misch-ETFs 15 %, bei reinen Anleihen-ETFs 0 %. Auf den Rest fallen 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %) und optional Kirchensteuer an. Den jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (zusammenveranlagt) zieht der Rechner vorab ab – kleinere Depots bleiben dadurch oft jahrelang steuerfrei.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Kapitalerträge bleiben bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei: 1.000 € pro Jahr (ledig) bzw. 2.000 € (zusammenveranlagt). Damit die Bank ihn automatisch berücksichtigt und keine Steuer einbehält, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag. Hast du mehrere Depots, kannst du den Betrag zwischen den Banken aufteilen – in Summe aber nie über den Höchstbetrag hinaus. Ohne Auftrag führt die Bank die Steuer ab; zu viel Gezahltes holst du dir dann erst über die Steuererklärung zurück.

Thesaurierend oder ausschüttend?

Thesaurierer zahlen während der Laufzeit nur die kleine Steuer auf die Vorabpauschale – der große Teil wird erst beim Verkauf fällig. Dieses Aufschieben (Steuerstundung) lässt mehr Kapital für dich arbeiten. Ausschütter versteuern jede Ausschüttung sofort. Aktivier oben Thesaurierer vs. Ausschütter, um beide direkt zu vergleichen. Wie aus regelmäßigem Sparen ein Vermögen wird, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner; den Effekt von Zins auf Zins der Zinseszins-Rechner.