Die Vorabpauschale verstehen
Was die Vorabpauschale ist und wie sie sich auf thesaurierende ETFs auswirkt.
Zuletzt aktualisiert am 9. Juli 2026
Ein thesaurierender ETF schüttet keine Erträge aus, sondern legt sie sofort wieder an. Ohne Ausschüttung gäbe es lange nichts zu versteuern, erst beim Verkauf nach vielen Jahren. Damit das Finanzamt nicht so lange wartet, gibt es die Vorabpauschale: eine kleine, jährlich vorab fällige Steuer auf einen unterstellten Mindestertrag.
Wie die Vorabpauschale berechnet wird
Die Basis ist ein fiktiver Mindestgewinn, der Basisertrag. Er ergibt sich aus dem Fondswert zu Jahresbeginn, dem Basiszins (aktuell 3,2 %, den das Bundesfinanzministerium jährlich neu festlegt) und einem festen Faktor von 70 %. Ein Beispiel: Steht dein ETF am Jahresanfang bei 10.000 €, beträgt der Basisertrag 10.000 € × 3,2 % × 70 % = 224 €. Auf diesen Betrag fällt die Abgeltungssteuer an. Zwei Grenzen bremsen die Pauschale: Ist dein ETF im Jahr weniger gestiegen, zählt nur der tatsächliche Wertzuwachs; hat er Verluste gemacht, entfällt sie ganz. Deine konkrete Zahl schätzt der ETF-Steuer-Rechner.
Wann und wie sie fällig wird
Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Anfang des Jahres bucht dein Broker die fällige Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ab, sorg also dafür, dass dort etwas Guthaben liegt. Dein Sparerpauschbetrag greift auch hier zuerst: Ist er nicht ausgeschöpft, zahlst du nichts.
Was sie beim Verkauf bedeutet
Doppelt zahlst du nie. Jede Vorabpauschale, die du über die Jahre versteuert hast, rechnet die Bank beim späteren Verkauf gegen deinen Gewinn. Die Steuer wird also nicht zusätzlich fällig, sondern früher — ein Teil wandert vom Verkaufszeitpunkt nach vorn.
Unterm Strich verschiebt die Vorabpauschale deine Steuer, sie erhöht sie nicht.
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Häufige Fragen
Betrifft die Vorabpauschale auch ausschüttende ETFs?
Ja, aber meist fällt sie geringer aus oder entfällt. Ausschüttungen werden auf den Basisertrag angerechnet. Schüttet der Fonds genug aus, bleibt keine Vorabpauschale übrig.
Was, wenn zu wenig Geld auf dem Verrechnungskonto liegt?
Dann fordert dich der Broker auf, den Betrag auszugleichen, oder verkauft im Zweifel Anteile, um die Steuer zu decken. Halte deshalb zum Jahreswechsel ein kleines Guthaben bereit.
Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.