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Steuern auf Kapitalerträge

Teilfreistellung bei Aktien-ETFs

Warum ein Teil deiner ETF-Erträge steuerfrei bleibt.

Zuletzt aktualisiert am 9. Juli 2026

Ein Aktienfonds zahlt im Inneren bereits Steuern, etwa auf die Dividenden der enthaltenen Unternehmen. Damit du als Anleger nicht ein zweites Mal voll zur Kasse gebeten wirst, bleibt ein fester Teil deiner Erträge steuerfrei: die Teilfreistellung. Sie wirkt automatisch, du musst sie nicht beantragen.

Wie viel steuerfrei bleibt

Wie hoch die Teilfreistellung ausfällt, hängt vom Fondstyp ab:

  • Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktien: 30 % der Erträge steuerfrei.
  • Mischfonds mit mindestens 25 % Aktien: 15 % steuerfrei.
  • Anleihenfonds ohne nennenswerten Aktienanteil: keine Teilfreistellung.

Die meisten breit gestreuten Aktien-ETFs, etwa auf den MSCI World, fallen in die erste Gruppe.

Was das konkret bedeutet

Ein Beispiel zeigt die Wirkung. Erzielst du mit einem Aktien-ETF 1.000 € Gewinn, bleiben 300 € steuerfrei. Nur 700 € versteuerst du mit der Abgeltungssteuer. Statt 263,75 € zahlst du also 184,63 €, der effektive Steuersatz sinkt von 26,375 % auf rund 18,5 %. Über viele Jahre macht dieser Abschlag einen spürbaren Unterschied.

Worauf du achten musst

Die Teilfreistellung läuft ohne dein Zutun, ein paar Punkte solltest du trotzdem kennen. Sie gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen. Maßgeblich ist der tatsächliche Aktienanteil laut Fondsbedingungen, nicht der Name des Produkts. Und weil nur der steuerpflichtige Teil zählt, kombiniert sie sich mit deinem Sparerpauschbetrag: Vom bereits gekürzten Ertrag bleibt der Freibetrag zusätzlich steuerfrei.

Bei einem weltweiten Aktien-ETF ist die 30-%-Teilfreistellung eingebaut — ein stiller Vorteil, den du nicht extra einfordern musst.

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Häufige Fragen

Muss ich die Teilfreistellung beantragen?

Nein. Die Bank berücksichtigt sie automatisch beim Steuerabzug, sobald der Fonds als Aktien- oder Mischfonds eingestuft ist.

Gilt die Teilfreistellung auch bei ausschüttenden ETFs?

Ja. Ob der ETF ausschüttet oder thesauriert, spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein der Aktienanteil des Fonds.

Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.