Die Abgeltungssteuer
Wie Kapitalerträge in Deutschland besteuert werden.
Zuletzt aktualisiert am 9. Juli 2026
Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Pauschal heißt: Egal wie hoch dein persönlicher Einkommensteuersatz ist, auf Gewinne aus Geldanlagen zahlst du einen festen Satz. Bei einem deutschen Broker zieht die Bank sie direkt ein und überweist sie ans Finanzamt — dir wird nur der Betrag nach Steuer gutgeschrieben.
Wie hoch die Abgeltungssteuer ist
Der Satz beträgt 25 % auf den Gewinn. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, und zwar nicht auf den Gewinn, sondern auf die Steuer. Aus 25 % werden so 26,375 %. Zahlst du Kirchensteuer, steigt die Belastung auf rund 27,8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bis 28 %. Ein Rechenbeispiel: Bei 1.000 € Gewinn führt die Bank 263,75 € ab, dir bleiben 736,25 €.
Welche Erträge betroffen sind
Die Abgeltungssteuer greift bei allen Formen von Kapitalerträgen:
- Zinsen aus Tages- und Festgeld oder Anleihen.
- Dividenden aus Aktien.
- Kursgewinne, sobald du mit Gewinn verkaufst.
- Ausschüttungen aus Fonds und ETFs.
- Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds.
Was du selbst tun musst
Bei einem deutschen Depot läuft die Steuer automatisch, du musst nichts erklären. Zwei Dinge lohnen sich trotzdem. Erteile einen Freistellungsauftrag, damit dein Sparerpauschbetrag genutzt wird und die ersten 1.000 € Gewinn steuerfrei bleiben. Und wenn du bei einem ausländischen Broker anlegst, gibst du die Erträge über die Anlage KAP in der Steuererklärung an, denn dort behält niemand die Steuer für dich ein.
Bei einem Aktien-ETF drückt die Teilfreistellung die tatsächliche Belastung deutlich unter diese 26,375 %.
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Häufige Fragen
Warum heißt es Abgeltungssteuer?
Weil die Steuer mit dem Abzug abgegolten ist: Sobald die Bank sie einbehalten hat, ist der Ertrag steuerlich erledigt. Du musst ihn in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben.
Kann ich die Abgeltungssteuer zurückholen?
Teilweise. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, holst du dir über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuer zurück. Auch einen vergessenen Freistellungsauftrag machst du so nachträglich geltend.
Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.